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   OLG Hamm, 15.12.2017 - II-2 WF 204/17   

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OLG Hamm, 15.12.2017 - II-2 WF 204/17 (https://dejure.org/2017,52596)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2017 - II-2 WF 204/17 (https://dejure.org/2017,52596)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - II-2 WF 204/17 (https://dejure.org/2017,52596)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 48 II
    Rechtsanwaltsbeiordnung

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 48 II
    Voraussetzungen der Entpflichtung des bisher beigeordneten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts aus wichtigem Grund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 895
  • FamRZ 2018, 698
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 09.03.2016 - IV S 2/16

    Aufhebung der Beiordnung eines Notanwalts bei tiefgreifender Störung des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17
    Stellt der beigeordnete Rechtsanwalt - wie hier - unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 07. Februar 2011 - VII S 7/11 (PKH) - zitiert nach juris; BSG, Beschluss vom 15. November 2016 - B 10 ÜG Aktenzeichen 9/14 B - BeckRS 2016, 74968; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 - II-8 WF 256/11 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 - NJW 1993, 3275; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 A 121/15 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 - NStZ 2015, 718 ).

    Überdies kann das Vertrauensverhältnis auch dann gestört sein, wenn der Mandant mutwillig auf bestimmtem Sachvortrag besteht (vgl. BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris), was erst recht dann gilt, wenn er unter Übergehung seines Verfahrensbevollmächtigten entsprechenden Sachvortrag direkt hält und entsprechende Eingaben unmittelbar bei Gericht einreicht.

  • OLG Hamm, 07.07.2017 - 2 WF 44/17

    Umfang der Verfahrenskostenhilfe für die Folgesache Zugewinnausgleich;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17
    Auf die gegen diesen Beschluss gerichtete sofortige Beschwerde des Antragsgegners änderte der Senat unter Beschwerdezurückweisung im Übrigen mit Beschluss vom 06.07.2017, II-2 WF 44/17, den Beschluss vom 20.01.2017 dahingehend ab, dass dem Antragsgegner ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I aus E für den Antrag, die Antragstellerin zu verpflichten, die Vollständigkeit und Richtigkeit ihres Vermögensverzeichnisses vom 08.11.2016 an Eides statt zu versichern, bewilligt wurde.

    Insbesondere die Regelung des Zugewinns bedarf - worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 06.07.2017, II-2 WF 44/17, hingewiesen hat - angesichts des unsubstantiierten und widersprüchlichen Vortrags des Antragsgegners noch einer entsprechenden Aufarbeitung des von ihm geltend gemachten Sachverhaltes.

  • OLG Dresden, 24.08.1998 - 7 W 1039/98

    Aufhebung der im Wege der Prozeßkostenhilfe erfolgten Beiordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17
    Stellt der beigeordnete Rechtsanwalt - wie hier - unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 07. Februar 2011 - VII S 7/11 (PKH) - zitiert nach juris; BSG, Beschluss vom 15. November 2016 - B 10 ÜG Aktenzeichen 9/14 B - BeckRS 2016, 74968; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 - II-8 WF 256/11 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 - NJW 1993, 3275; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 A 121/15 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 - NStZ 2015, 718 ).

    Bei der Entscheidung über die Entpflichtung sind neben dem Interesse des bedürftigen Beteiligten und dem Interesse des beigeordneten Rechtsanwalts auch das öffentliche Interesse an einer funktionsfähigen Rechtspflege und das Interesse der Antragstellerin an einer zügigen Erledigung des Verfahrens zu beachten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2011 - L 20 AY 182/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17
    Diese Beiordnung kann zwar nicht einfach durch Kündigung des Mandats beendet werden (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. April 2011 - L 20 AY 182/10 B - zitiert nach juris).

    Sinn und Zweck des § 48 Abs. 2 BRAO ist, bei einmal erfolgter Beiordnung die anwaltliche Vertretung auch weiterhin sicherzustellen (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. April 2011 - L 20 AY 182/10 B - zitiert nach juris).

  • OLG Zweibrücken, 21.12.1987 - 2 WF 200/87
    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17
    Stellt der beigeordnete Rechtsanwalt - wie hier - unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 07. Februar 2011 - VII S 7/11 (PKH) - zitiert nach juris; BSG, Beschluss vom 15. November 2016 - B 10 ÜG Aktenzeichen 9/14 B - BeckRS 2016, 74968; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 - II-8 WF 256/11 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 - NJW 1993, 3275; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 A 121/15 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 - NStZ 2015, 718 ).

    Eine nachhaltige und tiefgreifende Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Beteiligten liegt vor, wenn die Zusammenarbeit im Rahmen des Mandatsverhältnisses nicht mehr hinreichend gewährleistet ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris).

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17
    Stellt der beigeordnete Rechtsanwalt - wie hier - unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 07. Februar 2011 - VII S 7/11 (PKH) - zitiert nach juris; BSG, Beschluss vom 15. November 2016 - B 10 ÜG Aktenzeichen 9/14 B - BeckRS 2016, 74968; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 - II-8 WF 256/11 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 - NJW 1993, 3275; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 A 121/15 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 - NStZ 2015, 718 ).
  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17
    Stellt der beigeordnete Rechtsanwalt - wie hier - unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 07. Februar 2011 - VII S 7/11 (PKH) - zitiert nach juris; BSG, Beschluss vom 15. November 2016 - B 10 ÜG Aktenzeichen 9/14 B - BeckRS 2016, 74968; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 - II-8 WF 256/11 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 - NJW 1993, 3275; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 A 121/15 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 - NStZ 2015, 718 ).
  • BGH, 15.09.2010 - IV ZR 240/08

    Aufhebung der Rechtsanwaltsbeiordnung: Vertrauensverlust durch negative

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17
    Stellt der beigeordnete Rechtsanwalt - wie hier - unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 07. Februar 2011 - VII S 7/11 (PKH) - zitiert nach juris; BSG, Beschluss vom 15. November 2016 - B 10 ÜG Aktenzeichen 9/14 B - BeckRS 2016, 74968; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 - II-8 WF 256/11 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 - NJW 1993, 3275; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 A 121/15 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 - NStZ 2015, 718 ).
  • BGH, 13.10.2016 - IX ZR 128/16

    Beiordnung eines Notanwalts im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beim BGH nach

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17
    Damit aber ist es dem Verfahrensbevollmächtigten verwehrt, seiner Pflicht, den Vortrag zu ordnen, verfahrensrelevanten Sachvortrag zu halten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - IX ZR 128/16 - zitiert nach juris) und Anlagen nur nach rechtlichen Gesichtspunkten auszuwerten und dem Gericht zu unterbreiten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. Juni 2005 - 29 U 103/04 - zitiert nach juris), nachkommen zu können.
  • OLG Hamm, 14.11.2011 - 8 WF 256/11

    Voraussetzungen der Entpflichtung des beigeordneten und der Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17
    Stellt der beigeordnete Rechtsanwalt - wie hier - unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 07. Februar 2011 - VII S 7/11 (PKH) - zitiert nach juris; BSG, Beschluss vom 15. November 2016 - B 10 ÜG Aktenzeichen 9/14 B - BeckRS 2016, 74968; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 - II-8 WF 256/11 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 - NJW 1993, 3275; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 A 121/15 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 - NStZ 2015, 718 ).
  • OLG Hamm, 25.08.2015 - 3 Ws 307/15

    Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen seine Entpflichtung

  • OLG Hamm, 10.06.2005 - 29 U 103/04

    Anforderungen an anwaltliche Schriftsätze im Anwaltsprozess - Kündigung wegen

  • OVG Saarland, 27.07.2016 - 1 A 121/15

    Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Mandatskündigung

  • BFH, 07.02.2011 - VII S 7/11

    Aufhebung einer im PKH-Verfahren erfolgten Beiordnung eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2010 - 9 Ta 230/10

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts aus wichtigem

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2018 - 26 Ta 1048/18

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren -

    Eine unzureichende Mitarbeit bei der Führung des Verfahrens kann dann zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses führen, wenn ein Anwalt aufgrund dieses Verhaltens außerstande ist, der ihm im Rahmen des Mandatsverhältnisses obliegenden Pflicht zur sachgerechten Vertretung der Interessen zu genügen (vgl. OLG Hamm 15. Dezember 2017 - II-2 WF 204/17, Rn. 9 f.).

    Stellt die beigeordnete Rechtsanwältin unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung für eine Stattgabe, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund der es zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. OLG Hamm 15. Dezember 2017 - II-2 WF 204/17, Rn. 9 mwN.).

    Eine unzureichende Mitarbeit bei der Führung des Verfahrens kann dann zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses führen, wenn eine Anwältin aufgrund dieses Verhaltens außerstande ist, der ihr im Rahmen des Mandatsverhältnisses obliegenden Pflicht zur sachgerechten Vertretung der Interessen zu genügen (vgl. OLG Hamm 15. Dezember 2017 - II-2 WF 204/17, Rn. 9 f.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2023 - L 13 AS 281/22
    Die mehrfache Missachtung der anwaltlichen Aufforderung, eigene Eingaben bei Gericht zu unterlassen, kann zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses führen, wenn der Anwalt aufgrund dieses Verhaltens außerstande ist, die ihm im Rahmen des Mandatsverhältnisses obliegenden Pflichten zur sachgerechten Vertretung der Interessen des Mandanten zu genügen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2017 - II-2 WF 204/17 - juris Rn. 12).
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